Datenschutz bei LEINS Aktenvernichtung

Gesetzeskonformer Datenschutz

Unsere stationäre Vernichtungsanlage arbeitet nach DIN 15713, sowie nach DIN 66399, mit der Sicherheitsstufe 4 und bietet Leistungsfähigkeit und Sicherheit in höchstem Maße.
Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter unseres Hauses auf § 5 BDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

Unsere stationäre Vernichtungsanlage arbeitet nach DIN 15713, sowie nach DIN 66399, mit der Sicherheitsstufe 4 und bietet Leistungsfähigkeit und Sicherheit in höchstem Maße.
Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter unseres Hauses auf § 5 BDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung / DS-GVO

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Anwendbarkeit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Großen und Ganzen sind die datenschutzrechtlichen Konzepte und Grundsätze angelehnt an die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), deren Vorschriften in Deutschland mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt wurden. Deutsche Unternehmen, die sich bei der Verarbeitung persönlicher Daten bislang an alle Vorgaben des BDSG gehalten haben, haben also keine außerordentlichen Änderungen zu erwarten. Trotzdem ist es notwendig, das Datenschutzmanagement an die Vorgaben der DS-GVO anzupassen und weiterzuentwickeln, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.

TOMs

Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) können Sie bei Bedarf unter
vertrieb@leins-akten.de anfordern.