Zertifiziert für Ihre Sicherheit
Die LEINS Aktenvernichtung GmbH wird regelmäßig von der Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH für Entsorgungsbetriebe erfolgreich geprüft.

Gesetzeskonformer Datenschutz
Unsere stationäre Vernichtungsanlage arbeitet nach DIN 32757 mit der Sicherheitsstufe 3 und bietet Leistungsfähigkeit und Sicherheit in höchstem Maße. Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter unseres Hauses auf § 5 BDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Datenschutzschulungen für Ihr Unternehmen
Zum 01.09.2009 / 01.04.2010 ist das Bundesdatenschutzgesetz grundlegend novelliert und
in vielen Bereichen wirklich „verschärft“ worden.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die §§ 9 und 11 sowie auf die Bußgeld und
Strafvorschriften in §§ 43 und 44.
Für die Einhaltung und Prüfung der in § 11 BDSG beschriebenen Voraussetzungen beim
Auftragnehmer Ihrer Wahl sind Sie als“ Auftraggeber für die Datenverarbeitung“ verantwortlich.
Unter Auftragsdatenverarbeitung verstehen sich ALLE Daten, die im Auftrag weiterverarbeitet
werden, im Wesentlichen gehört dazu auch die Löschung / Vernichtung von Daten.
Durch das EfB-Zertifikat (Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung) gem. KrwAbfG ist die
abfallrechtliche Zuverlässigkeit zertifiziert, dies beschreibt jedoch nicht, den nach BDSG
vorgeschriebenen Schutz personenbezogener Daten.
Seit März 2010 bieten wir Ihnen ein Datenschutz-Audit in unserem Hause, sowie Beratungen und Schulungen zum Bundesdatenschutz an.
Unsere Datenschutzbeauftragte berät Sie gerne:
Lara Leins
datenschutz@leins-akten.de
07127/92315-16

